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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der ITRunner GmbH, Riederstraße 13, 4753 Taiskirchen im Innkreis (im Folgenden „ITRunner“), und ihren Kunden über den Verkauf von EDV-Hardware und -Software sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen jeder Art.

(2) Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG), soweit nachfolgend nicht ausdrücklich nach Kundengruppen unterschieden wird.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ITRunner stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsabschluss und Angebote

(1) Angebote von ITRunner sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von ITRunner (E-Mail genügt) oder durch tatsächliche Erbringung der bestellten Leistung zustande.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) ITRunner bietet Full-Service-Dienstleistungen sowie den Handel mit den dafür notwendigen Geräten, Zubehör und Lizenzen an.

(2) Der konkrete Leistungsumfang im Einzelfall ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(3) ITRunner ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist ITRunner berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen.

(4) Laufende Betreuungs- bzw. Servicepauschalen (z. B. „Fix-Kosten Betreuungspakete“, Vereinbarungen zur erweiterten Erreichbarkeit) werden monatlich im Voraus via SEPA-Lastschrift verrechnet, oder jährlich via Rechnung oder SEPA-Lastschrift, sofern nicht ein anderes Zahlungsintervall vereinbart wurde.

§ 5 Laufzeit und Kündigung bei Betreuungs- und Lizenzverträgen

(1) Betreuungsverträge (z. B. Fix-Kosten Betreuungspakete, Vereinbarungen zur erweiterten Erreichbarkeit) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

(2) Lizenz- und Abonnementverträge für Drittanbieter-Produkte – insbesondere Microsoft 365, 3CX, Backuplizenzen und Backup-Rechenzentrum-Speicherplatz – werden grundsätzlich mit einer Laufzeit von 12 Monaten (jährliche Laufzeit) abgeschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.

(3) Eine Kündigung während der laufenden Jahreslaufzeit dieser Lizenz- und Abonnementverträge ist – entsprechend den Herstellerbedingungen – in der Regel nicht möglich bzw. kann mit Kosten verbunden sein. Kostenfrei ist eine Kündigung nur zum jeweiligen Laufzeitende unter Einhaltung der Frist gemäß Abs. 2.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt ITRunner alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zulasten des Kunden und können gesondert verrechnet werden.

§ 7 Lieferung, Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

(1) Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

(2) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ITRunner GmbH (Eigentumsvorbehalt).

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden bzw. an den von ihm beauftragten Transporteur über.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (ABGB/UGB).

(2) Für gehandelte Hardware und Software gelten in erster Linie die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller; ITRunner unterstützt den Kunden im Rahmen der Herstellergarantie bei deren Abwicklung.

(3) Für Unternehmer im Sinne des UGB gilt die Rügeobliegenheit gemäß § 377 UGB: erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. Leistung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.

§ 9 Datensicherung und Datenschutz

(1) Der Kunde ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Bei Backup-Lizenzen, die über ITRunner bezogen werden, kontrolliert ITRunner die Backups mindestens einmal wöchentlich. Für zusätzliche Kontrollen kann der Kunde eine weitere Benachrichtigung („Alert“-Mail) an sich selbst einrichten lassen. Für zusätzliche Sicherheit werden periodische Wiederherstellungstests empfohlen, die gesondert in Auftrag gegeben werden müssen.

(2) Im Rahmen von Wartungs- und Supportarbeiten kann ITRunner auf Systeme und Daten des Kunden zugreifen; dies erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auftragserfüllung.

(3) Für Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Fernwartung

(1) Support kann, sofern zweckmäßig und vom Kunden gewünscht, per Fernwartungssoftware (z. B. RustDesk QuickSupport) erfolgen.

(2) Der Kunde ermöglicht den hierfür erforderlichen Zugriff auf sein System eigenverantwortlich und kann die Fernwartungsverbindung jederzeit selbst beenden.

(3) Bei Servern oder Clients kann nach Absprache mit dem Kunden auch ein permanenter Fernzugang eingerichtet werden.

§ 11 Vereinbarungen zur erweiterten Erreichbarkeit

(1) Voraussetzung für eine Vereinbarung zur erweiterten Erreichbarkeit (erweiterte Hotline) ist der Abschluss eines Dienstleistungspakets. Die dafür anfallenden Arbeitszeiten werden auf das vereinbarte Stundenkontingent dieses Dienstleistungspakets angerechnet.

(2) Die Hotline darf ausschließlich bei unternehmenskritischen Problemen genutzt werden, z. B. bei Ausfall notwendiger Systeme oder einer Beeinträchtigung dieser Systeme, die einen reibungslosen Geschäftsbetrieb nicht mehr ermöglicht.

(3) Weitere Voraussetzung ist der Einsatz von Microsoft 365 Business Premium sowie eine vollständige Verwaltung sämtlicher Geräte des Kunden über Intune; diese Geräte müssen dem jeweils aktuellen Hardware- und Softwarestandard entsprechen.

(4) Die Verrechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Anzahl an über Intune verwalteten Geräten und wird einmal pro Quartal neu evaluiert. Switche und Firewalls werden dabei nicht mitgerechnet, ebenso wenig über Intune verwaltete Mobiltelefone und Tablets.

(5) Für die erweiterte Hotline wird eine eigene Rufnummer bereitgestellt. Der Kunde legt vorab fest, welche seiner Rufnummern zur Nutzung berechtigt sind; nur diese werden freigeschaltet.

(6) Bei Anrufen außerhalb der Arbeitszeiten ist ITRunner eine Vorlaufzeit von 15 bis 20 Minuten zu gewähren, um einen PC zu starten.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 13 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Vorlieferanten oder wesentlicher Internetinfrastruktur) ruhen die Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung; das Recht zum Rücktritt bei dauerhafter Unmöglichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 14 Änderungen dieser AGB

ITRunner behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen werden Kunden mit laufenden Verträgen rechtzeitig informiert; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz der ITRunner GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.